AGB´s
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
für Seminare, Coaching und Veranstaltungen
NLP mit Herz Institut, José Razoes, Wiener Weg 2, 50858 Köln,
Tel. 0221/484 42 71, Telefax 0221/484 51 74, E-Mail jose@nlp-mit-herz.de,
Steuernr. DE 223/5074/1262
- Geltungsbereich
- Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte des Coaching/Seminar-Veranstalters nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend „Teilnehmer“ genannt.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht schriftlich Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 4 Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.
- Vertragsgegenstand
- Der Veranstalter bietet Coachingveranstaltungen und Seminare an. Diese können von maximal 12 – 16 Teilnehmern besucht werden. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird von dem Veranstalter unter anderem in seinen Geschäftsräumen, seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.
- Grundlegender Gegenstand des Vertrages/Aufgabenbezeichnung:
- Durchführung von NLP-Seminaren (Werte und Anerkennung, Selbstbildnis, Lebensmelodie), Mindestteilnehmerzahl 8
- Ausbildung zum NLP Practitioner und Master gemäß DVNLP, Mindestteilnehmerzahl 8
- Coaching – persönliche Beratung nach Terminvereinbarung –
- Gruppencoaching – Paare, Firmen, spezifische Gruppen – nach individuellem Angebot
- Zustandekommen des Vertrages
- Der Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande, durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Teilnahmeerklärung auf dem Postweg, per Fax, per elektronische Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung zzgl. der geforderten Vorkasse.
- Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.
- Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich und kann nur nach Absprache mit dem Veranstalter gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € 4 Wochen vor dem Seminarsbeginn für gegenstandlos erklärt werden.
- 2 Wochen vor Seminarbeginn ist die Vorkasse fällig und verbleibt bei Nichtteilnahme beim Veranstalter
- Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Vereins oder Betriebes, etc., schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
- Der Veranstalter behält sich vor, bis 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Aus diesem Grund werden bereits gezahlte Teilnahmegebühren zurück erstattet.
- Vertragsdauer und Vergütung
- Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
- Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
Der Teilnehmer kann per
seiner Zahlungspflicht nachkommen.
Besondere Zahlungsbedingungen:
3% Skontoabzug bei sofortiger Überweisung der Teilnahmegebühr vor dem Seminarbeginn (Nachweis ist die rechtzeitige Absendung der Überweisung vor dem Beginn)
- Zahlungsplan pro Einheit per Überweisung
- Sämtliche Zahlungen sind 5 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht dem Veranstalter ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2% – über dem Referenzzinssatz der Europäischen Zentralbank gemäß dem Diskontsatz –Überleitungsgesetz – zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt.
- Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich inklusive der gesetzlich gültigen Mehrsteuer in Höhe von derzeit 19 %.
- Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommenen Leistungen
- Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.
- Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich der Veranstalter vor, dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen. Im nachgewiesenen Krankheitsfalle (durch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung) oder bei dem Vorliegen Höherer Gewalt stellt der Veranstalter die vereinbarte Leistung nicht in Rechnung.
- Allgemeine Teilnahmebedingungen
- Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden kann. In diesem Falle behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet. Der Seminarleiter ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. Je nach Schwere des Ausschlusses bzw. einem wiederholten Ausschluss kann der Teilnahmevertrag schriftlich seitens des Veranstalters gekündigt werden. Restliche Teilnahmegebühren werden als Schadensersatz anerkannt und mit diesem verrechnet.
- Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einen Teilnehmer auszuschließen bzw. einen bestehenden Teilnahmevertrag zu kündigen, wenn er bzw. seine Vertreter (Seminarleiter) die ethitischen und moralischen Grundsätze des DVNLP als gefährdet ansieht. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren noch nicht absolvierter Seminareinheiten werden zurück erstattet.
- Jeder Teilnehmer wird durch die Akzeptanz diese AGB auf folgendes hingewiesen. Die Teilnahme an einem Seminar bzw. einer Coaching-Veranstaltung kann abhängig von dem jeweiligen Rahmenprogramm auch körperliche Aktionen beinhalten und Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. Dennoch sollte jeder Teilnehmer vor seiner Teilnahmeerklärung bei einem Arzt seines Vertrauens, seine körperliche Leistungsfähigkeit begutachten lassen, damit es bei der Teilnahme nicht zu Überanstrengungen/Verletzungen des Körpers kommen kann.
- Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
- Die Teilnahme ist kein Therapieersatz. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, im Falle eines seines Erachtens auffälligem Verhalten des Teilnehmers, das den Schluss einer möglicherweise notwendigen Therapie des Teilnehmers zu lässt, den Teilnahmevertrag zu kündigen. Die Kündigung erfolgt schriftlich. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren noch nicht absolvierter Seminareinheiten werden zurück erstattet.
- Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Vor der Veranstaltung muss der Veranstalter bzw. der Seminarleiter des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.
- Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
- Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörrungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den Trainern/Coaches/Seminarleitern zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der Teilnehmer schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.
- Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sog. Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.
- Verschwiegensheitspflicht
- Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers/Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren.
- Haftung
- Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
- Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
- Gegen Schäden die aus den genannten Punkten entstehen ist der Veranstalter durch eine entsprechende Betriebs- bzw. Veranstaltungshaftpflichtversicherung versichert.
- Gerichtsstand
- Für die Geschäftsverbindungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
- Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.
- Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.
- Sonstige Bestimmungen
- Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
- Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
- Salvatoresche Klausel
- Sollte eine mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Köln, den 25.03.2016 Jose Razoes, Institut NLP mit Herz